Kurzurlaub

179,00 €
p.Pers.
2 Übernachtungen
Flussromantik per Pedal auf dem Lahntalradweg
Entdecken Sie die Schönheiten der Lahn mit Muskelkraft oder dem E-Bike
Einer der schönsten Glücksmomente zwischen Taunus und Westerwald liegt auf dem Rücken des Drahtesels. Das Tempo bestimmen Sie, wir bieten Ihnen die richtige Tour. Ganz idyllisch auf dem Lahn-Radwanderweg durch saftige Wiesentäler und lauschige Flussauen. Sicherlich die angenehmste Art, die Schönheiten der Lahn auf dem Landweg zu erobern.
Ihre Radtouren:
Anreisetag: Check-In im Hotel
Radtour von Nassau oder Bad Ems bis zur Mündung der Lahn in den Rhein bei Lahnstein. (Von Nassau nach Lahnstein und zurück 52 km / Von Bad Ems nach Lahnstein und zurück 32 km)
2. Tag: DB Fahrt von Nassau oder Bad Ems nach Weilburg. Radtour entlang der Lahn bis Limburg ( 36 km), nach Diez ( 44 km) oder bis Balduinstein (52 km)
Diese Etappe führt direkt entlang der Lahn auf dem ehemaligen Leinpfad. Landschaftlich ist dies eine der schönsten Strecken des Lahnradweges.
Preise & Leistungen
Zwei Übernachtungenl inkl. Frühstück, teilweise Buffet, Zimmer mit Dusche/WC
DB Ticket von Nassau oder Bad Ems nach Weilburg
DB Ticket von Limburg / Diez oder Balduinstein nach Nassau oder Bad Ems
Tourenvorschläge und Streckenbeschreibung (Bikeline Radführer)
1 Schlemmermenü am Anreisetag
Reisesicherungsschein
Auf Wunsch: E-Bike 25,- € pro Tag
Die Leistung wird nur angeboten in den Monaten: April, Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober
Hinweise zu Anfrage & Buchung
Die Buchung erfolgt über:
Touristik im Nassauer Land e.V.
Obertal 9a
56377 Nassau/Lahn
Tel.: 02604/952520
E-mail: info@nassau-touristik.de
Bitte beachten Sie die Reise- und Buchungsbedingungen:
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Reisebedingungen Touristik im Nassauer Land (PDF-Datei)
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach §651 des Bürgerlichen Gesetzbuches (PDF-Datei)